Jugendschutz & Vaping: Was ist erlaubt, was verboten?
Beim Thema E-Zigaretten und Jugendschutz gibt es in Deutschland klare, eindeutige Regeln.
Seit 2016 gelten E-Zigaretten gesetzlich genauso wie Tabakwaren, wenn es um den Schutz Minderjähriger geht.
Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Bestimmungen – verständlich, kompakt und rechtssicher formuliert.
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1. Verkauf an unter 18-Jährige ist verboten
Seit dem Jugendschutzgesetz (Änderung 2016) gilt:
❌ E-Zigaretten dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.
❌ Gilt auch für Zubehör, Liquids und nikotinfreie Produkte.
Egal ob:
- im Laden
- im Kiosk
- im Supermarkt
- im Online-Shop
→ Ohne Ausnahme verboten.
2. Versandhandel: Altersverifikation ist Pflicht
Online-Shops müssen sicherstellen:
✔️ Altersprüfung beim Kauf (z. B. Ausweisprüfung)
✔️ Altersprüfung bei Zustellung (z. B. DHL Ident-Check)
Wenn diese Prüfungen fehlen → Rechtsverstoß.
3. Dampfen ist Minderjährigen verboten
Minderjährige dürfen nicht:
- E-Zigaretten besitzen
- damit dampfen
- sie nutzen oder ausprobieren
- Geräte von Freunden ausleihen
Das Jugendschutzgesetz stellt Nutzung und Besitz Minderjähriger unter dasselbe Verbot wie Kauf.
4. Warum gelten E-Zigaretten im Jugendschutz wie Tabak?
Der Gesetzgeber will verhindern:
- Nikotinabhängigkeit im Jugendalter
- Einstieg über süße oder fruchtige Liquids
- gesundheitliche Langzeitrisiken
- Imageprobleme durch öffentliche Nutzung
Vape-Produkte werden deshalb in allen jugendschutzrelevanten Bereichen wie Tabak behandelt.
5. Werbung & Produktpräsentation – strenge Regeln
Verboten für Minderjährige:
- Social-Media-Werbung, die Jugendliche anspricht
- Plakate in der Nähe von Schulen
- Produktpräsentationen mit jugendlicher Ästhetik
- Giveaways oder Influencer-Kampagnen ohne Alterskontrolle
Erlaubt für Erwachsene:
- neutrale Werbung
- altersbeschränkte Online-Inhalte
- sachliche Produktpräsentationen
6. Nutzung an Schulen, Jugendeinrichtungen & öffentlicher Raum
Neben dem Jugendschutzgesetz gibt es strenge Hausordnungen:
- Schulen: absolutes Vape-Verbot
- Jugendzentren: verboten
- Öffentliche Gebäude: untersagt
- Öffentliche Verkehrsmittel: streng verboten
7. Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Für Händler
- hohe Bußgelder
- Abmahnungen
- Lizenz- und Gewerberisiken
Für Jugendliche
- meist keine Strafen – aber:
- Gerät wird eingezogen
- Eltern werden informiert
- Schul- oder Hausordnung greift
Für Erwachsene, die Minderjährigen Geräte geben
→ Ordnungswidrigkeit → Bußgelder möglich
Fazit: Klare Regeln schützen Jugendliche
Die wichtigsten Punkte:
- Keine Abgabe unter 18
- Besitz & Nutzung verboten
- Altersprüfung online & offline Pflicht
- Strenge Werberichtlinien
Für Shops und Konsumenten sind die Vorgaben eindeutig – Jugendschutz wird im Bereich Vaping sehr ernst genommen.


