Jugendschutz beim Dampfen – das gilt in Deutschland

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E-Zigarette auf einem Schreibtisch neben einem Verbotsschild mit der Aufschrift „Unter 18 verboten“ in einem Büro oder Verwaltungsraum.

Jugendschutz & Vaping: Was ist erlaubt, was verboten?

Beim Thema E-Zigaretten und Jugendschutz gibt es in Deutschland klare, eindeutige Regeln.
Seit 2016 gelten E-Zigaretten gesetzlich genauso wie Tabakwaren, wenn es um den Schutz Minderjähriger geht.

Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Bestimmungen – verständlich, kompakt und rechtssicher formuliert.


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1. Verkauf an unter 18-Jährige ist verboten

Seit dem Jugendschutzgesetz (Änderung 2016) gilt:

E-Zigaretten dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.
❌ Gilt auch für Zubehör, Liquids und nikotinfreie Produkte.

Egal ob:

  • im Laden
  • im Kiosk
  • im Supermarkt
  • im Online-Shop

Ohne Ausnahme verboten.


2. Versandhandel: Altersverifikation ist Pflicht

Online-Shops müssen sicherstellen:

✔️ Altersprüfung beim Kauf (z. B. Ausweisprüfung)
✔️ Altersprüfung bei Zustellung (z. B. DHL Ident-Check)

Wenn diese Prüfungen fehlen → Rechtsverstoß.


3. Dampfen ist Minderjährigen verboten

Minderjährige dürfen nicht:

  • E-Zigaretten besitzen
  • damit dampfen
  • sie nutzen oder ausprobieren
  • Geräte von Freunden ausleihen

Das Jugendschutzgesetz stellt Nutzung und Besitz Minderjähriger unter dasselbe Verbot wie Kauf.


4. Warum gelten E-Zigaretten im Jugendschutz wie Tabak?

Der Gesetzgeber will verhindern:

  • Nikotinabhängigkeit im Jugendalter
  • Einstieg über süße oder fruchtige Liquids
  • gesundheitliche Langzeitrisiken
  • Imageprobleme durch öffentliche Nutzung

Vape-Produkte werden deshalb in allen jugendschutzrelevanten Bereichen wie Tabak behandelt.


5. Werbung & Produktpräsentation – strenge Regeln

Verboten für Minderjährige:

  • Social-Media-Werbung, die Jugendliche anspricht
  • Plakate in der Nähe von Schulen
  • Produktpräsentationen mit jugendlicher Ästhetik
  • Giveaways oder Influencer-Kampagnen ohne Alterskontrolle

Erlaubt für Erwachsene:

  • neutrale Werbung
  • altersbeschränkte Online-Inhalte
  • sachliche Produktpräsentationen

6. Nutzung an Schulen, Jugendeinrichtungen & öffentlicher Raum

Neben dem Jugendschutzgesetz gibt es strenge Hausordnungen:

  • Schulen: absolutes Vape-Verbot
  • Jugendzentren: verboten
  • Öffentliche Gebäude: untersagt
  • Öffentliche Verkehrsmittel: streng verboten

7. Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Für Händler

  • hohe Bußgelder
  • Abmahnungen
  • Lizenz- und Gewerberisiken

Für Jugendliche

  • meist keine Strafen – aber:
    • Gerät wird eingezogen
    • Eltern werden informiert
    • Schul- oder Hausordnung greift

Für Erwachsene, die Minderjährigen Geräte geben

→ Ordnungswidrigkeit → Bußgelder möglich


Fazit: Klare Regeln schützen Jugendliche

Die wichtigsten Punkte:

  • Keine Abgabe unter 18
  • Besitz & Nutzung verboten
  • Altersprüfung online & offline Pflicht
  • Strenge Werberichtlinien

Für Shops und Konsumenten sind die Vorgaben eindeutig – Jugendschutz wird im Bereich Vaping sehr ernst genommen.

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Miguel A.
Miguel A. dampft seit 2016 und verfügt über langjährige Erfahrung in der B2B-Vaping-Branche. Auf WeVape.online erklärt er E-Zigaretten-Themen verständlich, faktenbasiert und praxisnah – mit besonderem Fokus auf Harm Reduction.